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   BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98   

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https://dejure.org/1998,9211
BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98 (https://dejure.org/1998,9211)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1998 - 2Z BR 61/98 (https://dejure.org/1998,9211)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1998 - 2Z BR 61/98 (https://dejure.org/1998,9211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Terrasse, Sondernutzungsrecht, Ausbaurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch gegen von den Wohnungseigentümern gebilligte Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Passau - 1 UR II 28/97
  • LG Passau - 2 T 222/97
  • BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Die Frage, ob ein Eigentümerbeschluß vorliegt und wie dieser auszulegen ist, ist jedenfalls dann Sache des Tatrichters, wenn es wie hier um die Regelung eines abgeschlossenen Einzelfalls geht (BayObLGZ 1994, 140/144 f.; Senatsbeschluß vom 28.10.1997 - 2Z BR 101/97).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung (BayObLGZ 1977, 226/232).
  • BayObLG, 13.03.1997 - 2Z BR 8/97

    Duldungspflichten der Wohnungseigentümer bei vereinbarungsgemäßer Nutzung von

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Von der Gemeinschaftsordnung gedeckt sind mithin auch alle zur Erstellung eines solchen Wintergartens erforderlichen und von den Antragsgegnern insoweit veranlaßten Maßnahmen einschließlich baulicher Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG ZMR 1997, 317 f.).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 101/97

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen zu abgeschlossenen Einzelfällen

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Die Frage, ob ein Eigentümerbeschluß vorliegt und wie dieser auszulegen ist, ist jedenfalls dann Sache des Tatrichters, wenn es wie hier um die Regelung eines abgeschlossenen Einzelfalls geht (BayObLGZ 1994, 140/144 f.; Senatsbeschluß vom 28.10.1997 - 2Z BR 101/97).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2017 - 13 S 191/14

    In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Dieser Beschluss war - auch wenn er anfechtbar war - bis zum Zeitpunkt seiner Ungültigerklärung (§ 23 Abs. 4 WEG) gültig und bindend (BayObLG NZM 1999, 132).

    Eine von den Klägern erhobene Beseitigungsklage hätte vielmehr nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung als derzeit unbegründet abgewiesen werden können (so ausdr. BayObLG NZM 1999, 132; LG Stuttgart ZWE 2014, 190; Niedenführ/Vandenhouten § 22 Randnr. 142).

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. BayObLG aaO und Beschluß vom 16.4.1998, 2Z BR 61/98).
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